Die Verbindungslehrer
§ 64 Hamburger Schulgesetz
(7) Der Schülerrat kann jährlich aus den stimmberechtigten Mitgliedern der Lehrerkonferenz für die Dauer des Schuljahres bis zu zwei Verbindungslehrerinnen oder Verbindungslehrer wählen, die die Verbindung zwischen Schülerrat, Lehrerkonferenz und Schulleitung fordern sollen. Die Verbindungslehrerinnen oder Verbindungslehrer nehmen an den Sitzungen des Schülerrats mit beratender Stimme teil.
Die Arbeit der Verbindungslehrer1 am Hansa-Gymnasium
Die Funktion der Verbindungslehrer wird am Hansa-Gymnasium von einem Team aus einer Lehrerin und einem Lehrer wahrgenommen, die innerhalb der ersten sechs Unterrichtswochen des Schuljahres vom Schülerrat gewählt werden. Sie stehen der Schülerschaft des Hansa-Gymnasiums als Ansprechpartner zur Verfügung. Insbesondere unterstützen sie die Schüler dabei, ihre Mitwirkungsrechte in den schulischen Gremien wahrzunehmen und das Schulleben möglichst selbstständig, kreativ und auf eigene Initiative mitzugestalten. Zu diesem Zweck arbeiten die Verbindungslehrer mit der SV zusammen, mit der sie sich regelmäßig treffen, um diese in ihrer Arbeit zu beraten und zu unterstützen. Die SV informiert ihrerseits die Verbindungslehrer rechtzeitig über ihre Anliegen und Vorhaben und bespricht diese mit ihnen. Die jährlich stattfindenden Wahlen der SV und der Verbindungslehrer werden von den noch ‚amtierenden‘ Verbindungslehrern und der noch ‚amtierenden‘ SV gemeinsam organisiert und zeitnah durchgeführt. Sofern die Verbindungslehrer sich erneut zur Wahl stellen, findet der eigentliche Wahlvorgang im Schülerrat in ihrer Abwesenheit statt.
An den Sitzungen des Schülerrats, dem alle Klassensprecher, Stufensprecher etc. angehören, nimmt mindestens ein Verbindungslehrer teil. Die Termine der Sitzungen werden von der SV und den Verbindungslehrern in Absprache mit der Schulleitung festgelegt.
Als Vermittler zwischen Schülerrat, SV, Lehrerkollegium und Schulleitung fördern die Verbindungslehrer die Verständigung zwischen allen Beteiligten. Deshalb sollten sie über Aktivitäten und Planungen der schulischen Gremien informiert und ggf. hinzugezogen werden, wenn es um Mitwirkungsrechte, Pflichten und Wünsche der Schüler geht. Verbindungslehrer und SV informieren ihrerseits die Schulöffentlichkeit in geeigneter Form über ihre Arbeit.
Bei den Schülerratssitzungen sowie bei den Treffen mit der SV verdeutlichen die Verbindungslehrer den Schülern auch die Sicht der Lehrerschaft bezüglich der besprochenen Themen und Fragen. Außerdem geben sie bei den Schülerratssitzungen Informationen und Hinweise der Schulleitung an die Schüler weiter.
Darüber hinaus nimmt mindestens eine Verbindungslehrerin bzw. ein Verbindungslehrer an den in der Regel monatlich stattfindenden Treffen der SV mit der Schulleiterin teil.
Bei Unstimmigkeiten und Konflikten sollten einzelne Kurse oder Klassen ihre Anliegen in der Regel zunächst entweder mit ihrem Klassenlehrer bzw. Tutor oder mit der SV besprechen. Wenn dies zu keinem Ergebnis führt, können sie die Verbindungslehrer um Vermittlung bitten. Diese behandeln die ihnen vorgetragenen Anliegen vertraulich. Die Verbindungslehrer bieten eine wöchentliche Sprechstunde an. Darüber hinaus kann man sie per Mail (derzeit: a.thery@hansa-gymnasium.de und achim.firges@hansa-gymnasium.de) oder mittels Nachrichten in ihrem Fach im Lehrerzimmer kontaktieren.
Stand: September 2011
1Der Lesbarkeit halber werden hier die Pluralformen der männlichen Form zusammenfassend für männliche und weibliche LehrerInnen bzw. SchülerInnen verwendet.
