Abschlüsse

Informationen zum mittleren Schulabschluss (=MSA) gemäß APOGrundStGy

Ab dem Sommerzeugnis Klasse 8 bekommen alle Schüler*innen eine sogenannte Prognose.

Diese lautet:

entweder

oder


Eine Prognose zum mittleren Schulabschluss (=MSA) steht immer dann im Zeugnis, wenn die Versetzung in die Studienstufe auf Grund des Notenbildes voraussichtlich nicht erreicht wird. Erfahrungsgemäß ist trotz MSA-Prognose häufig eine positive Leistungsentwicklung zu erwarten, so dass sich im Laufe der folgenden eineinhalb Schuljahre eine MSA-Prognose noch zu einer Prognose auf Versetzung in die gymnasiale Oberstufe verändern kann. Ausschlaggebend für eine tatsächliche Teilnahme am mittleren Schulabschluss ist die Prognose im Halbjahreszeugnis Klasse 10.



Schüler*innen, in deren Zeugnis im Halbjahr Klasse 10 steht, sie würden voraussichtlich den mittleren Schulabschluss erreichen, sind nach §18 APOGrundStGy verpflichtet, zusätzlich zu den schriftlichen und mündlichen Überprüfungen des Gymnasiums an den Prüfungen zum mittleren Schulabschluss (MSA) teilzunehmen.

Die MSA-Prüfung wird in den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch1 abgelegt und besteht jeweils aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Die mündlichen MSA-Prüfungen werden am HANSA-Gymnasium zeitgleich mit den mündlichen Überprüfungen abgenommen.


In die gymnasiale Oberstufe wird versetzt, wer an den schriftlichen und mündlichen Überprüfungen teilgenommen hat und in allen Unterrichtsfächern mindestens eine 4 erreicht hat oder schlechtere Noten ausgleichen kann.

In der Regel können maximal zwei Fünfen oder eine Sechs ausgeglichen werden. Eine Fünf durch eine Zwei oder zwei Dreien, eine Sechs durch eine Eins oder zwei Zweien.

Zwei Fünfen in den Kernfächern (Deutsch, Mathe, Englisch) können nicht ausgeglichen werden. In diesen Fächern darf auch keine Sechs erreicht werden.

[1] Sollte ein/eine SuS ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache besitzen und hat noch keine drei Jahre Englischunterricht hinter sich, kann er/sie die Englischprüfung durch eine Sprachfeststellungsprüfung ersetzen. Sollte dies gewünscht werden, dann sollten Sie bitte zeitnah Rücksprache mit der Abteilungsleitung halten!