Elterninfos A – Z

Der Elternrat der Hansa-Schule hat Wissenswertes für Eltern in Stichworten zusammengestellt. Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich sind und freuen uns über Anregungen für weitere Themen, die kurz erläutert werden sollten. (Anregungen können per Mail an elternrat(at)hansa-schule.net gesendet werden.)

Stand 12.2019

Abiturprüfungen – Siehe hierzu die Erläuterungen zum Stichwort „Oberstufe

Anmeldung für die Hansa-Schule – Die Anmeldung für die neuen fünften Klassen findet in der Woche nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse statt. Hierzu werden Termine vergeben. Zu weiteren Hinweisen siehe: 5. Klasse 2023

Arbeitsgemeinschaften – Die Schülerarbeitsgemeinschaften werden einige Wochen nach Beginn des Schuljahres neu eingerichtet. Dann sind die Angebote durch Aushang in der Schule und auf der HomepaNachmittagsangebotege einzusehen.

Betreuung – Nähere Informationen zu den Betreuungsangeboten s. unter Ganztagsbetrieb

Beurlaubung – Da grundsätzlich Schulpflicht besteht, kann eine Beurlaubung nur in Aus- nahmefällen beim Vorliegen zwingender Gründe durch die Schule gewährt werden. Hierzu muss rechtzeitig im Vorwege ein entsprechender Antrag an die Schule gestellt werden. Über diesen entscheidet bei einzelnen Stunden der/die Fachlehrer/-in, bei einzelnen Tagen der/die Klassenlehrer/-in und bei mehr als einem Tag sowie vor und nach den Ferien die Schulleitung.

Chöre an der Hansa-Schule – Am Hansa-Gymnasium gibt es Chorangebote für alle Altersstufen.
Die Chorschule beginnt mit der Chor- und Musiktheaterstunde für alle Schülerinnen und Schüler im Chor der 5. Klassen. Darüber hinaus umfasst die Chorschule weitere Chorangebote für alle Altersstufen, die kontinuierlich aufeinander aufbauen. 

Elternabende – Elternabende finden nach den Vorgaben des Hamburgischen Schul- gesetzes mindestens zweimal im Schuljahr statt. Auf Verlangen von mindestens einem Viertel der Eltern oder der Klassenelternvertreter/-innen können Elternabende auch für weitere Termine angesetzt werden. Bei den Elternabenden sollen Fragen des Unterrichts und der Erziehung besprochen werden. Hierzu können die Eltern über die Klassenelternvertreter/-innen auch um die Anwesenheit weiterer in der Klasse unterrichtender Lehrer/-innen bitten. Im Rahmen des ersten Elternabends eines Schuljahrs, der spätestens vier Wochen nach Beginn der Unterrichtszeit stattfinden muss, werden die Klassenelternvertreter/-innen gewählt.

Elternrat – Der Elternrat ist ein für allgemeinbildende Schulen im Schulgesetz verbindlich vorgeschriebenes Gremium, das bestimmte Aufgaben wahrnimmt.

Hierzu gehören etwa:

Dies gilt auch etwa für Zusammenlegungen und Teilungen von Klassen.

Der Elternrat wählt außerdem die Vertreter/-innen für die Schulkonferenz und den Kreiselternrat.

Der Elternrat ist Ansprechpartner für die Eltern bei Problemen und ist offen für Anregungen zu Themen, die besprochen werden sollten. Klassenelternvertreter/-innen und interessierte Eltern sind jederzeit willkommen, an den i.d.R. einmal im Monat stattfindenden Sitzungen teilzunehmen. An den Sitzungen nimmt die Schulleitung teil, es können auch Lehrer/-innen oder Schülervertreter/-innen zu Sitzungen eingeladen werden, etwa um aufgetretene Fragen zu klären.

Der Elternrat kann die Schulleitung und Lehrer/-innen um die für seine Tätigkeit notwendigen Auskünfte bitten.

Die Mitglieder des Elternrates werden (an allgemeinbildenden Schulen) für drei Jahre ge- wählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Ersatzmitglieder werden für ein Jahr gewählt.

Elternversammlung – Die Elternversammlung wird spätestens sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn einberufen. Im Rahmen der Elternversammlung findet die Wahl der Eltern- ratsmitglieder statt. Stimmberechtigt sind die Klassenelternvertreter/-innen, oder wenn sie nicht teilnehmen können, ihre Stellvertreter/-innen.

Elternvertreter/-innen (Klassen) – Elternvertreter/-innen haben eine wichtige Funktion. Sie sind Ansprechpartner/-innen für die Klasseneltern und die unterrichtenden Lehrer/-innen und vermitteln zwischen ihnen, wenn es Probleme gibt. Sie geben Informationen an die Klasseneltern weiter. Sie nehmen an den Klassenkonferenzen teil. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben können sie die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte um die notwendigen Informationen bitten.

Essen bestellen – Schüler/-innen können in der Schule in der Cafeteria Mittag essen. Das Essen wird derzeit von der Firma Bergedorfer Impuls Catering GmbH geliefert. Die einzelnen Mahlzeiten müssen für die betreffenden Tage im Voraus bestellt und bezahlt werden. Die Bestellung erfolgt über das Programm „MensaMax“. Dort muss zunächst ein Kundenkonto eingerichtet werden. Hierfür kann man sich unter https://login.mensaweb.de einloggen. Die dort abgefragten Angaben für die Hansa-Schule lauten „HH111“ für das Projekt, als Einrichtung ist „Hansa“ einzugeben, der Freischaltcode lautet: „Distel25“. Schüler/-innen erhalten dann Zugangsdaten per Mail, u.a. ein Benutzer-Kürzel, die beim Einloggen für Bestellungen anzugeben sind. Für Essensbestellungen muss ein aus- reichendes Guthaben vorhanden sein, das auf das Konto der Firma Bergedorfer Impuls zu überweisen ist.

Bei der Essensausgabe müssen Schüler/-innen dann einen Chip vorlegen. Dieser Chip ist gegen ein Pfand von 5,00 Euro im Schulsekretariat erhältlich.

Wichtig: Bestellungen oder Abmeldungen können nur bis 13.00 Uhr des vorher- gehenden Werktages erfolgen. Wer sich spontan entscheidet, in der Schule Mittag zu essen, kann für 3,50 Euro im Sekretariat eine Wertmarke hierfür erwerben.

Förderung – (Begabten-Förderung) – Diese findet am Hansa-Gymnasium im Rahmen sogenannter „Pluskurse“ statt. Die Teilnahme wird in den Lernentwicklungsgesprächen (LEGs) vereinbart, dies kann ab der 6. Klasse der Fall sein. Die ausgewählten Schüler/-innen arbeiten parallel zum normalen Unterricht an Projekten und holen den Stoff der verpassten Unterrichtsstunden selbstständig nach.

Förderung – (verpflichtende Förderung zum Defizitausgleich) – In der Unterstufe findet für alle Rechtschreibförderung jeweils an das Leistungsniveau des einzelnen angepasst statt. Weitere Förderung erhalten die Schüler/-innen, die in den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch oder 2. Fremdsprache im Zeugnis eine 4- oder schlechter erhalten haben. Diese Förderung wird von Honorarkräften im Rahmen von sogenannten „Trainingskursen“ durchgeführt und findet in der 6.-8. Klasse in der Regel wöchentlich in der 7. oder 8. Stunde statt.

In Jahrgang 9 und 10 gibt es in jeweils einer Woche der Herbst- und Frühjahrsferien „Crashkurse“ in besagten Fächern für täglich zwei Stunden. Anstelle der Förderung in den „Trainings“- oder „Crashkursen“ kann auch eine Förderung durch privat organisierten Nachhilfeunterricht in dem entsprechenden Fach erfolgen. Auf welche Weise die Förderung erfolgen soll, wird zwischen den Eltern und der Schule verbindlich vereinbart, wenn im Rahmen der Zeugniskonferenz ein Förderbedarf festgestellt wurde.

Grünlinge – In dieser Arbeitsgemeinschaft unternehmen Schüler/innen unter fachkundiger Führung naturkundliche Ausflüge in die nähere Umgebung, etwa um heimische Tiere zu beobachten.

Inklusion – Am Hansa-Gymnasium gibt es ein Beratungsangebot für Schüler/-innen mit Förderbedarf und ihre Eltern durch sozialpädagogische Kräfte. Neben Beratung und Begleitung wird Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen angeboten. Es werden Förderpläne für die Schüler/-innen erstellt. Für spezielle Fragen gibt es eine regelmäßige Zusammenarbeit mit dem REBBZ (Regionales Bildungs- und Beratungszentrum). Teil des Hilfsangebotes ist auch die Beratung und Begleitung der Lerngruppen mit Schüler/-innen mit Förderbedarf und ihrer Eltern. Da es eine Zusammenarbeit mit den Grundschulen gibt, können Schüler/-innen schon frühzeitig bei ihrem Wechsel zum Hansa-Gymnasium unterstützt werden.

Derzeit wird ein weiterführendes Konzept für die sozialpädagogische Förderung entwickelt, mit der Schüler/-innen mit Unterstützungsbedarf, aber auch die Schulgemeinschaft begleitet werden können.

Klassenfahrten – Es finden am Hansa-Gymnasium insgesamt vier Klassenreisen statt: Die Kennenlernreise der 5. Klassen vor den Herbstferien für 3-4 Tage; die England- oder Erlebnisfahrt am Ende der 7. Klasse für 5-7 Tage; die Bildungsreise der 10. Klassen im Herbst für 3 Tage und die Profilreise am Ende der 11. Klasse für 5-6 Tage. Die Kosten für die Reisen dürfen für die Eltern insgesamt 1.025 € nicht überschreiten.

Klassenkonferenzen – Nach § 61 des Hamburger Schulgesetzes tagen Klassenkonferenzen mindestens zweimal im Jahr.

Am Hansa-Gymnasium findet die Klassenkonferenz im Zuge der Zeugniskonferenz statt, d.h. also kurz vor den Halb- und Ganzjahreszeugnissen. In der Klassenkonferenz werden Angelegenheiten, die für die gemeinsame Arbeit in der Klasse von Belang sind, besprochen.

Diese Sitzungen sind nicht öffentlich. Teilnehmer/-innen der Klassenkonferenz sind die Klassenlehrkräfte, die Schulleitung, die Fachlehrkräfte, die Elternvertretung und die Schülervertretung. Den Vorsitz hat die Klassenleitung.

Bei Bedarf, etwa wegen Problemen in der Klasse, können weitere Klassenkonferenzen seitens der Schule oder der Elternschaft einberufen werden.

Kontakt (Sekretariat) – Das Sekretariat der Hansa-Schule ist morgens ab 7.30 Uhr telefonisch erreichbar.

Krankheit – Eine telefonische Mitteilung an das Sekretariat bei Krankheit in der Zeit von 7.30 bis 8.30 Uhr ist erforderlich. Wenn Schüler/-innen am Tag einer Klassenarbeit oder einer Präsentationsleistung fehlen, muss dies morgens mitgeteilt werden. Darüber hinaus müssen alle Fehlzeiten auch schriftlich entschuldigt werden. Für die Entschuldigung gelten ab der Klasse 9 erweiterte Anforderungen. Schriftliche Erläuterungen zu diesen Regelungen im Einzelnen erhalten die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahres.

Versäumen Schüler/-innen eine Klausur in den Stufen S1 bis S4, muss eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung vorgelegt werden.

Lernentwicklungsgespräche (LEGs) – Die Lernentwicklungsgespräche finden derzeit zum Halbjahreswechsel nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse statt. Einzelheiten zum Ablauf werden zur Zeit neu abgestimmt.

Mittagspause/ Rhythmisierung/ Unterrichtszeiten – Der Unterricht endet montags und freitags in der Unter- und Mittelstufe je nach Stundenplan nach der 6. Stunde (13 Uhr). Dienstags, mittwochs und donnerstags sind ab Klasse 7 sogenannte “Lange Tage” üblich, an denen der Unterricht nach der 7./8. Stunde (15.10 Uhr) endet. In der Oberstufe endet der Sportunterricht nach der 9./10. Stunde (16.55 Uhr).

Ein Stunden- bzw. Pausenplan ist hier

Von 13.00 bis 13.40 Uhr ist Mittagspause. Schüler/innen, die in dieser Zeit noch Unterricht haben, können nach der 7. Stunde (13.50 Uhr) ihr Mittagessen einnehmen. Dafür steht den Schüler/-innen die Cafeteria mit ihrem Angebot zur Verfügung. Außerdem finden Bewegungs- und Entspannungsangebote in der Zeit von 13.05-13.35 Uhr statt, und die Schülerbücherei ist geöffnet.

Mittlerer Schulabschluss (MSA) – (ehemals Realschulabschluss) Ab dem zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 enthält das Zeugnis (auch im Gymnasium) einen Vermerk, welchen Schulabschluss der Schüler/die Schülerin bei gleichbleibenden Leistungen voraussichtlich erreichen wird. Schüler/-innen, die danach voraussichtlich den mittleren Schulabschluss erreichen werden, nehmen in der 10. Klasse an den entsprechenden Prüfungen teil. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Prüfungsaufgaben und der zeitliche Ablauf werden zentral durch die Bildungsbehörde vorgegeben.

Oberstufe – Für die Oberstufe wählen Schüler/innen ein Oberstufenprofil, das aus zwei profilgebenden Fächern und einem Begleitfach besteht. Nähere Informationen zu den möglichen Oberstufenprofilen finden Sie hier. Welche Profile jeweils angeboten werden können, entscheidet sich nach der Anwahl der Schüler/-innen.

Im Rahmen der Kooperation mit dem Luisen-Gymnasium können an der Hansa-Schule auch Oberstufenprofile an der Luisen-Schule belegt werden.

Die Abiturprüfungen entscheiden zusammen mit den Leistungen aus den 4 Semestern der Oberstufe über die Abschlussnote. Die Schüler/-innen legen in der Regel drei schriftliche (meist Anfang / Mitte April) und eine mündliche Prüfung (meist im Juni) ab. Die Abiturprüfungsfächer und die Art der mündlichen Prüfung (klassische Prüfung oder Präsentation) werden von den Schüler/-innen zu Beginn des 3. Semesters endgültig festgelegt. Aktuelle Informationen über die Vorgaben zur Wahl der Prüfungsfächer und die genauen Prüfungsabläufe erhalten die Schüler/-innen von der Oberstufenleitung.

Patenschüler/innen – Schüler/-innen der neuen 5. Klassen werden durch Schüler/innen der 9. Klasse als Patenschüler/-innen betreut. Patenschüler/-innen helfen beim Ankommen auf dem Hansa-Gymnasium und beim Zurechtfinden in der ersten Zeit und begleiten häufig auch die Klassenreise. Voraussetzung für die Bewerbung als Patenschüler/-in ist das erfolgreiche Absolvieren der Streitschlichterausbildung.

Praktika (Betriebspraktikum/Sozialpraktikum) – Schüler/-innen absolvieren an der Hansa-Schule zwei je dreiwöchige Praktika. In der 9. Klasse wird zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres ein Betriebspraktikum absolviert.

In der 10. Klasse machen Schüler/innen zum Ende des Sommerhalbjahres ein dreiwöchiges Sozialpraktikum. Den entsprechenden Praktikumsplatz wählen Schülerinnen und Schüler selbst und stimmen mit ihre/r/m Klassenlehrer/in und der für die Betreuung des Sozialpraktikums zuständigen Lehrkraft ab, ob die gewünschte Stelle für das Sozialpraktikum geeignet ist. Erforderlichenfalls kann die Schule bei der Suche nach einem geeigneten Platz unterstützen.

Bei beiden Praktika ist es ratsam, dass sich die Schüler/-innen sehr rechtzeitig um den von ihnen gewünschten Platz kümmern. Während der Praktika werden die Schüler/-innen durch eine in der Klasse unterrichtende Lehrkraft besucht.

Projektwochen – Informationen zu den Projektwochen sind hier.

Schülervertretung – Bald nach Beginn des Schuljahrs wählen die Schüler/-innen ihre Schülervertretung. (SV), die ihre Interessen in der Schulgemeinschaft vertreten soll. Meist stellen sich dazu mehrere Gruppen als Listen zur Wahl. Es finden regelmäßig SV-Sitzungen mit den Klassensprecher/innen statt, in denen auch die Vertretung der Schüler/innen in den Gremien, u.a. der Schulkonferenz bestimmt wird.

Schüleraustausch – Informationen zu den verschiedenen Austauschprogrammen sind hier.

Schulkonferenz – Das höchste Entscheidungsgremium für alle Schulen ist die Schulkonferenz. In ihr haben Lehrer/-innen, Schüler/-innen und Eltern je nach Größe der Schule eine bestimmte Anzahl von Sitzen, am Hansa-Gymnasium sind dies derzeit jeweils fünf Sitze. Dazu kommt ein Sitz für das nicht-pädagogische Personal sowie für die Schulleitung. Die Mitglieder werden jeweils für 2 Jahre bestimmt. Entscheidungen fallen im Mehrheitsprinzip, wobei im Falle eines Patts die Stimme der Schulleitung entscheidet. Beschlüsse werden in allen Bereichen getroffen, in denen die einzelne Schule gestalten kann, von der Ausgestaltung der Wahlpflichtbereiche über das Essensangebot bis zur Bestätigung der Schulleitungsmitglieder.

Schulverein – Informationen zum Schulverein sind hier.

Streitschlichter-Programm – Am Hansa-Gymnasium werden seit 2016 Streitschlichter ausgebildet, die ihre Mitschüler/-innen der Unter- und Mittelstufe bei der friedlichen Bewältigung von Konflikten unterstützen. Bei der Streitschlichtung vermitteln diese Schüler/- innen als Unparteiliche. Ziel ist dabei nicht die Klärung der Schuldfrage, sondern die Schlichter helfen den Streitparteien, gegenseitiges Verständnis zu entwickeln und so ihren Konflikt selbstständig und konstruktiv zu lösen.

Ausgebildet werden in jedem Jahr ca. 8 -15 Freiwillige der Jahrgangsstufe 8, die im Verlauf einer etwa 8 Monate dauernden Ausbildung die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen erwerben, das Mediationsverfahren eigenständig durchführen zu können. Am Ende der

Ausbildung erhalten die erfolgreichen Schüler/-innen ein Zertifikat und werden fortan als Streitschlichter eingesetzt. Der erfolgreiche Abschluss der Streitschlichter-Ausbildung ist Voraussetzung für die Bewerbung als Patenschüler/-in, (siehe hierzu oben). Durch die Verknüpfung von Patenamt und Streitschlichterausbildung sollen die Schüler/-innen direkt mit dem Schuleintritt an das Streitschlichter-Modell herangeführt werden, und es soll dafür gesorgt werden, dass z.B. im Klassenrat oder auch auf der Klassenreise durch vertraute Personen mit diesem Mediationsverfahren sachkundig gearbeitet wird.

Die aktiven Streitschlichter sind in ihrem eigenen Raum erreichbar (im Neubau auf dem Flur der fünften Klassen); dort kann jede(r) über den aushängenden Wochenplan oder auch persönlich mit ihnen einen Termin vereinbaren. Ansprechpartnerin für Fragen zum Streitschlichter-Programm ist Frau Ohms, die am Hansa-Gymnasium für Ausbildung und Betreuung der Streitschlichter zuständig ist.

Überprüfungen (mündlich/schriftlich) 10. Klasse – In der 10. Klasse nehmen alle Schüler/-innen an der schriftlichen und mündlichen Überprüfung teil. Sie umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch (oder alternativ die zweite Fremdsprache). Der schriftliche Teil wird zum Anfang des zweiten Schulhalbjahres nach der von der Bildungsbehörde vorgegebenen zeitlichen Planung absolviert, der mündliche Teil folgt im Verlauf des zweiten Schulhalbjahrs.

Unfall – Auf dem direkten Weg zur Schule und von der Schule nachhause, während des Unterrichts und während der Pausen stehen Schüler/-innen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch während von der Schule veranlasster Veranstaltungen wie Schulausflügen.

Kommt es zu einem Unfall, so trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die medizinische Behandlung und Rehabilitation. In Hamburg ist die Unfallkasse Nord der zuständige Versicherungsträger.
Ist die Unfallverletzung behandlungsbedürftig, so muss durch die Schule innerhalb von drei Tagen eine Unfallanzeige erstattet werden. Hierfür muss ein verbindlich vorgeschriebenes Formular ausgefüllt werden. Eltern, deren Kinder einen Schul- oder Wegeunfall hatten, sollten sich deshalb nach dem Unfall baldmöglichst an das Sekretariat (Frau Clerici) wenden.

Veranstaltungen (regelmäßige) – Bestimmte Veranstaltungen haben einen festen Platz im Jahreskalender des Hansa-Gymnasiums. Besonders zu nennen sind:

Versetzung – In den Klassen 5 und 7 – 9 gibt es keine Versetzung. Schülerinnen und Schüler rücken einfach in die nächste Klassenstufe auf.
Für den Übergang von der 6. in die 7. Klasse des Gymnasiums gelten besondere Anforderungen. Der Übergang aus der Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums in die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasiums ist zulässig, wenn die Leistungen der Schülerin oder des Schülers

– in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens mit der Note „ausreichend (4)“ und
– im Durchschnitt aller übrigen Fächer mindestens mit der Note „ausreichend (4)“ und
– in nicht mehr als zwei Fächern mit einer schlechteren Note bewertet wurde.

Auch für den Übergang von der 10. Klasse des Gymnasiums in die Studienstufe des Gymnasiums bestehen besondere Voraussetzungen. Hier erfolgt eine Versetzung, wenn die Schülerinnen und Schüler in allen Unterrichtsfächern mindestens die Note „ausreichend“ (4) erzielt haben oder schlechtere Noten ausgleichen können. In bestimmten Fällen, etwa bei der Note „mangelhaft“ (5) oder schlechter in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik oder Englisch, ist ein Ausgleich ausgeschlossen. Einzelheiten regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5-10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy), s. hierzu insbesondere die §§ 30 und 32.

Vertrauenslehrer/innen – Informationen zu den Vertrauenslehrer/-innen finden Sie hier.

Vertretung – Am Hansa-Gymnasium haben die Kontinuität von Unterricht und die verlässliche Betreuung der Kinder in den Kernzeiten hohe Priorität. Insofern werden alle Stunden im Vormittagsunterricht (7:50 bis 13 Uhr) für die Klassenstufen 5-9 voll vertreten – Unterrichtsausfall soll es – wenn überhaupt – nur im Nachmittagsunterricht geben. Die niedrige schulweite Ausfallquote von ca. 1% wird durch ein flexibles Vertretungskonzept erreicht, welches folgende Eckpunkte hat:

Wahlpflichtfächer/ Wahlmöglichkeiten – Schon zu Beginn der Beobachtungsstufe am Hansa muss zwischen den drei Möglichkeiten MINT, „Klartexter“ und dem Bilingualen Schwerpunkt gewählt werden. Hier finden Sie Näheres zu der Beobachtungsstufe und den Schwerpunkten.

In der Mittelstufe bieten sich verstärkt Wahlmöglichkeiten. Die Schüler/innen können weiterhin in verschiedenen Fachrichtungen besondere Interessen verfolgen. Eine Übersicht der Wahlpflichtfächer finden Sie hier.

Zeugniskonferenzen – Jeweils zum Ende des Schulhalbjahres findet eine Zeugnis- konferenz statt. Am Hansa-Gymnasium findet jeweils in Verbindung mit der Zeugnis- konferenz auch die nach dem Schulrecht vorgesehene Klassenkonferenz statt. Anders als bei der Klassenkonferenz nehmen die Eltern-und Schülervertreter/innen an der Zeugnis- konferenz nicht teil. Hier beraten die Schulleitung und die in der jeweiligen Klasse unter- richtenden Lehrkräfte über den Inhalt der Zeugnisse und die erforderlichen Feststellungen und Empfehlungen zur weiteren Schullaufbahn. Eltern- und Schülervertreter/innen ist aber vor der Beratung Gelegenheit zur Stellungnahme zur Situation in der Klasse und zum Leistungsbild zu geben.